Klage vom 23. November 2020 Klageantwort vom 28. Januar 2021 Regeste: Im Zusammenhang mit in betrügerischer Absicht getätigten Bargeldbezügen durch eine unbekannte Täterschaft (uT) hat die Beklagte das Mass an Aufmerksamkeit vermissen lassen, das unter den vorliegenden Umständen von einer durchschnittlichen Bank hätte erwartet werden dürfen und müssen. Die Bank hatte auf telefonische Anfrage der uT hin eine Debitkarte samt Code via einen Kurierdienst in einen ausländischen Staat geschickt, wo die uT die Sendung abfing.