3. Die Gerichtskosten für das vorliegende Verfahren werden auf CHF 14‘600.00 festgesetzt und der Beklagten auferlegt. Die Gerichtskosten werden mit dem von der Klägerin geleisteten Vorschuss von CHF 14‘600.00 verrechnet. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin CHF 14‘600.00 zu ersetzen. 4. Die Beklagte hat der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 16‘116.00 zu bezahlen. 5. Den Parteien per Einschreiben zu eröffnen. Bern, 24. Februar 2020 Im Namen des Handelsgerichts (Ausfertigung am 9. Juni 2020) Der Vizepräsident: