97 Zeilen 30 ff.; vgl. aber auch Homepage der Beklagten, wonach der Mix aus Zitrone und Ingwer den «Summerer» ausmache [«Tanz zwischen Zitrone & Ingwer», KB 19 und Parteibefragung G.________, pag. 99 Zeilen 116 ff.]). Die Verwendung von Ingwer in einem Likör wurde mit dem «Ingwerer» populär (vgl. oben E. 27.7.3). Dennoch bestätigt auch die Klägerin selbst zu Recht, dass die Nachahmung des Produkts Ingwer-Likör kein Problem sei (Klage, N. 34; Parteibefragung F.________, pag. 95 Zeilen 198 f.; erster Parteivortrag Klägerin, pag. 87 oben).