Es kann jedoch offenbleiben, was zutrifft, denn auch nach der Aussage von F.________ war jedenfalls bloss ein einziges Produkt erhältlich und auch dieses nur an wenigen Orten. Die Beklagte belegt ihre Behauptung nicht, wonach Ingwer-Liköre bereits vor dem «Ingwerer» in der Schweiz erhältlich gewesen seien. Der Gegenbeweis gelingt ihr somit nicht. Dem allenfalls bereits vor Markteinführung des «Ingwerer» vereinzelt erhältlichen King’s Ginger steht der beweismässig belegte Erfolg des «Ingwerer» sowohl in geographischer als auch in finanzieller Hinsicht gegenüber.