bei der Parteibefragung zwar unterschiedlich aus: Während H.________ ausführte, seines Wissens sei bei Lancierung des «Ingwerer» keines der in AB 12 aufgeführten Produkte in Bars oder im Detailhandel erhältlich gewesen (pag. 101 Zeilen 10 f.), gab F.________ an, der King’s Ginger sei im Detailhandel und in ein, zwei spezialisierten Bars erhältlich gewesen (pag. 96 Zeilen 225 ff.). Es kann jedoch offenbleiben, was zutrifft, denn auch nach der Aussage von F.________ war jedenfalls bloss ein einziges Produkt erhältlich und auch dieses nur an wenigen Orten.