Die Artikel vermitteln in ihrer Gesamtheit den Eindruck, dass die Klägerin den «Ingwerer» und auch den «Gingwerer» erfolgreich als Kult- oder Trendgetränke vermarkten kann. Das positive Image bzw. der gute Ruf der Produkte der Klägerin werden untermauert durch den wirtschaftlichen Erfolg. Die Klägerin konnte ihren Umsatz stetig steigern und auch geographisch expandieren, sowohl in der Schweiz als auch international. Die Bekanntheit insbesondere des «Ingwerer» wird auch belegt durch den Verkauf von 65‘000 Flaschen im Jahr 2019.