8. Das Handelsgericht ist auch örtlich und funktionell zuständig, da die Beklagte ihren Sitz in I.________ und damit im Kanton Bern hat (Art. 10 Abs. 1 Bst. b ZPO) und ein Schlichtungsverfahren entfällt (Art. 198 Bst. f ZPO). 9. Da auch die übrigen Prozessvoraussetzungen erfüllt sind, ist auf die Klage einzutreten. 10. Die Urteilsfindung erfolgt in Dreierbesetzung, wobei zwei Fachrichter mitwirken (Art. 3 ZPO i.V.m. Art. 45 Abs. 1 und 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2009 über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft [GSOG; BSG 161.1]).