Nach der Bereinigung der noch offenen Beweisanträge führten die Parteien Vergleichsverhandlungen, welche ohne Ergebnis verliefen. Nach den Schlussvorträgen (Protokoll pag. 102 ff.) wurden die Parteiverhandlungen geschlossen. Der Rechtsvertreter der Klägerin reichte seine Kostennote zu den Akten (pag. 109 f.); der Rechtsvertreter der Beklagten stellte die Nachreichung in Aussicht. Die Entscheidberatung erfolgte ohne Anwesenheit der Parteien. Im Anschluss an die Hauptverhandlung wurde den Parteien das Dispositiv zugestellt (pag. 111 f.). II. Formelles