Der Zeit- und Arbeitsaufwand auf Seiten des Gerichts kann als unterdurchschnittlich gewertet werden, da er sich auf die Prüfung formeller Voraussetzungen und eine Auseinandersetzung mit den Kostenfolgen beschränkte. Nichts desto trotz waren in Zusammenhang mit der örtlichen Zuständigkeit tiefergehende rechtliche Abklärungen notwendig und es war umgehend über den Antrag auf superprovisorische Anordnung der vorsorglichen Massnahme zu befinden. Ein Unterschreiten der Mindestgebühr ist damit nicht angezeigt. Die Entscheidgebühr wird auf CHF 6‘000.00 festgelegt.