Die Gesuchstellerin beziffert den Streitwert mit CHF 150‘000.00. Sie begründet dies damit, dass ihr für die gesamte Dauer des Projekts, d.h. ab August 2019 bis voraussichtlich Dezember 2022, Umsatz in der Höhe von schätzungsweise CHF 150‘000.00 entgehe (pag. 8 und 13). 11.3 Von der Gesuchstellerin wird ein Schaden aus entgangenem Gewinn in dieser Höhe bestritten. Weder die Höhe noch die Dauer, für die der Schaden geltend gemacht werde, seien nachvollziehbar. Zudem hafte die Gesuchsgegnerin gemäss