Es handelt sich um abstrakte Massnahmen, welche an keinen bestimmten Ort gebunden sind. Somit kann nicht gesagt werden, der Vollstreckungsort liege am Ort, wo die konkurrenzierende Tätigkeit angeblich ausgeführt werde, da die Vollstreckung eben nicht mittels Anwendung von physischem Zwang erfolgt. Mangels Vollstreckungsort ent-