8. Örtliche Zuständigkeit 8.1 Die Gesuchstellerin verweist für die Begründung der Zuständigkeit der Bernischen Gerichte auf verschiedene vertragliche Vereinbarungen zwischen ihr und der Gesuchsgegnerin. Konkret führt sie aus, Ziff. 9 der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen ihr und der Gesuchsgegnerin vom 27. Juli 2017 (Gesuchsbeilage [nachfolgend: GB] 3) enthalte eine Gerichtsstandsklausel zugunsten des Handelsgerichts Zürich. Das gleichentags zwischen den Parteien unterzeichnete Spezifikationsblatt Informatik-Dienstleistungen (GB 5) sehe in Ziff. 9 hingegen