4. Am 20. Januar 2020 bezog die Gesuchstellerin Stellung zur Gesuchsantwort und bestätigte darin ihr Rechtsbegehren 1 (pag. 52 ff.). 2 5. Die Gesuchsgegnerin ihrerseits hielt mit Eingabe vom 24. Januar 2020 an ihren bisherigen Rechtsbegehren fest (pag. 62 ff.). II. Formelles 6. Das Gericht tritt auf ein Gesuch ein, sofern die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 59 Abs. 1 ZPO). Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob dies der Fall ist (Art. 60 ZPO).