2. Der Vizepräsident des Handelsgerichts wies das Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen mit Verfügung vom 23. Dezember 2019 ab (pag. 25 ff.). 3. In ihrer Gesuchsantwort vom 14. Januar 2020 beantragte die Gesuchsgegnerin, auf das Gesuch um vorsorgliche Massnahme sei nicht einzutreten. Eventualiter sei der Antrag um Erteilung der vorsorglichen Massnahme vollumfänglich abzuweisen, beides unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. Mehrwertsteuerzuschlag) zulasten der Gesuchstellerin (pag. 36 ff.).