1. Es sei der Gesuchsgegnerin unter Androhung der Bestrafung ihrer Organe und insbesondere von Herrn E.________ mit Busse nach Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall sowie unter Androhung einer Ordnungsbusse für jeden Tag der Nichterfüllung gemäss Art. 343 Abs. 1 lit. c ZPO zu verbieten, bis zum 31. Juli 2021 für die G.________ direkt oder indirekt, selbständig oder unselbständig konkurrierend tätig zu werden, d.h. eine Tätigkeit auszuüben, die mit der im Rahmen der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der A.________ GmbH und der C.________ GmbH vom 27. Juli 2017 betreffend das Projekt F.__