13 Das Handelsgericht entscheidet: 1. Die Klage wird teilweise gutgeheissen und die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin einen Betrag von EUR 590'812.00 zuzüglich Verzugszins zu 5 % seit 11. September 2018 zu bezahlen. 2. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen. 3. Die Gerichtskosten, ausmachend CHF 18‘000.00, werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Vorschuss von CHF 31‘100.00 verrechnet. Die Klägerin erhält CHF 13‘100.00 aus der Gerichtskasse zurück.