23.3 Die Bedeutung der Streitsache entspricht dem Streitwert. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich der vorliegende Streitwert von CHF 686‘287.21 am unteren Ende des Tarifrahmens (CHF 600‘000.00 bis CHF 1 Mio.) bewegt. Der objektiv gebotene Zeitaufwand ist als unterdurchschnittlich zu werten. Zudem stellten sich im vorliegenden Verfahren weder komplizierte rechtliche, noch tatsächliche Fragen und die Klägerin musste aufgrund der ausgebliebenen bzw. mangelhaften Bestreitung / Substantiierung der Beklagten nicht umfassend Beweis führen.