Insgesamt erscheint es daher angemessen, die ordentliche Gebühr von CHF 31‘100.00 stark zu reduzieren und die Entscheidgebühr auf CHF 18'000.00 festzulegen. Die Gerichtskosten sind dem geleisteten Vorschuss der Klägerin von CHF 31‘100.00 zu entnehmen und die Klägerin erhält einen Betrag von CHF 13‘100.00 aus der Gerichtskasse zurück.