11 aufwand, der Bedeutung des Geschäfts sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen (Art. 5 VKD). 22.3 Der Zeit- und Arbeitsaufwand waren im vorliegenden Verfahren klar unterdurchschnittlich: Zwar fand ein doppelter Schriftenwechsel statt; die Rechtsschriften waren jedoch nicht umfangreich und die Rechtslage präsentierte sich relativ eindeutig. Mit Ausnahme der örtlichen Zuständigkeit waren für die Beurteilung der Sache keine nennenswerten rechtlichen Abklärungen nötig.