22.2 Vorliegend beträgt der Streitwert EUR 590‘812.00. Gemäss dem zum Zeitpunkt der Klageeinleitung geltenden Umrechnungskurs (EUR / CHF von 1.1616) ergibt dies einen Betrag von CHF 686‘287.21. Die Entscheidgebühr liegt bei einem Streitwert zwischen CHF 500‘000.00 und CHF 1 Mio. zwischen CHF 9'000.00 und CHF 70'000.00 (Art. 96 ZPO und Art. 42 Abs. 1 Bst. a VKD). Innerhalb dieses Rahmens bemisst sich die Entscheidgebühr nach dem gesamten Zeit- und Arbeits-