17. 17.1 Die Klägerin macht in der Hauptsache zusammengefasst geltend, dass die Beklagte zwischen dem 20. Oktober 2016 und dem 22. Februar 2017 insgesamt sieben Bestellungen für das Arzneimittel H.________ aufgegeben habe. Die bestellte Ware sei an die Beklagte ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden. Die Beklagte weigere sich aber bis heute, den offenen Rechnungsbetrag zu bezahlen (pag. 8). 17.2 Die Beklagte bestreitet diese Forderungen (einzig) mit den Hinweisen, wonach die von der Klägerin eingereichten Rechnungen für den Beweis der tatsächlichen Auslieferung der Produkte nicht ausreichten (pag.