28 EuGVO). 13.4 Die Klägerin klagt im vorliegenden Verfahren ausstehende Kaufpreisforderungen ein. In Rumänien hat die Beklagte eine Klage gegen die Klägerin eingereicht, wo es um die angeblich ungerechtfertigte Kündigung durch die Klägerin und deren finanzielle Folgen geht. Die beiden Verfahren hängen zwar entfernt zusammen, betreffen jedoch unterschiedliche Sachverhalte und Anspruchsgrundlagen. Es besteht keine Gefahr sich widersprechender Urteile und die Litispendenz kann verneint werden.