Sind bei Gerichten verschiedener Vertragsstaaten des Lugano- Übereinkommens Klagen, die im Zusammenhang stehen, anhängig, so kann jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen (Art. 28 Ziff. 1 LugÜ). Der Begriff des gleichen bzw. identischen Anspruchs ist staatsvertragsautonom auszulegen. Eine Klage wegen desselben Anspruchs liegt nicht nur vor, wenn die Rechtsbegehren der verschiedenen Klagen denselben Wortlaut aufweisen, sondern im