Aus dem aktenkundigen Quality Agreement ist zudem ersichtlich, dass es sich dabei offenbar bereits um die dritte Version dieser Unterlage handelt (KB 4, Ziff. 20). Die erste Version soll bereits am 1. November 2010 und damit in einem Zeitpunkt vorgelegen haben, wo die Parteien gemäss übereinstimmender Aussagen (pag. 21 und 49) noch nicht mit «H.________» gehandelt haben. Ziff. 20 des Quality Agreements führt die jeweiligen Änderungen im Vertragsdokument auf. Von einer Anpassung der Gerichtsstandsklausel in Ziff. 18.6 ist nicht die Rede, weshalb davon auszugehen ist, dass die Gerichtsstandsvereinbarung bereits im Jahre 2010 in dieser Form bestand.