Mit anderen Worten gilt es nachfolgend zu prüfen, ob sich die Gerichtsstandsklausel der Vereinbarung vom 29. / 30 Januar bzw. vom 10. Februar 2014 auf das gesamte Vertragsverhältnis einschliesslich des (mündlichen) Vertriebsvertrages ausweiten lässt. Dies ist mittels Auslegung zu prüfen. Die Parteien haben im Quality Agreement eine Rechtswahl zugunsten des Schweizerischen Rechts unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts getroffen.