Der Hauptvertrag sei davon nicht betroffen. Dieser sei mündlich abgefasst worden und in den Korrespondenzen sei kein Hinweis auf eine Gerichtsstandsvereinbarung enthalten. Es komme daher der ordentliche Gerichtsstand in Rumänien zum Tragen (pag. 22 und 26). 11.8 Die Parteien haben unbestrittenermassen einen Vertriebsvertrag (Distribution Agreement) abgeschlossen. Bei einem Vertriebsvertrag räumt der Lieferant dem Abnehmer das Recht ein, die Produkte des Lieferanten zu beziehen und im Vertragsgebiet (ggf. exklusiv) zu vertreiben.