9. Am 2. September 2019 fand die Hauptverhandlung statt. Die Beklagte ist dem Termin unentschuldigt ferngeblieben. Die Klägerin hat ihre Rechtsbegehren bestätigt. Nach Erlass der Beweisverfügung und öffentlicher Entscheidberatung fällte das Gericht einen Entscheid, den es der anwesenden Klägerin mit einer kurzen Begründung mündlich eröffnete (pag. 97 ff.). 3 II. Formelles