6. Mit Verfügung vom 16. April 2019 lud der Instruktionsrichter zur Hauptverhandlung vom 2. September 2019 vor. Seitens der Beklagten wurde J.________ persönlich vorgeladen. Zudem wurde die Beklagte aufgefordert, sich innert 30 Tagen seit Erhalt der Verfügung zu melden, sofern eine Übersetzung für die rumänische Sprache gewünscht werde. Ausserdem hat der Instruktionsrichter der Beklagten eine Nachfrist von 10 Tagen seit Erhalt der Verfügung zur Einreichung eines unterzeichneten Exemplars der Duplik angesetzt (pag. 76 f.). 7. Die Beklagte hat sich innert der ihr angesetzten Fristen nicht vernehmen lassen.