Im Quality Agreement ist eine Gerichtsstandsklausel zugunsten der Bernischen Gerichte enthalten (Klagebeilage [KB] 4, Ziff. 18.6). 1.4 In einem dem Gericht unbekannten Zeitpunkt (wohl im Jahre 2017, s. die Hinweise in KAB 2) hat die Klägerin die Vertragsbeziehungen mit der Beklagten einseitig beendet. 2 2. Mit Schreiben vom 13. Juni 2018 (Postaufgabe am Folgetag) reichte die Klägerin beim Handelsgericht des Kantons Bern eine Klage gegen die Beklagte mit folgenden Rechtsbegehren ein: