Es darf vermutet werden, dass eine in einen von Fachpersonen verfassten Vertragstext aufgenommene Passage eine rechtliche Bedeutung hat. Mittels einer Ausdehnung der Klausel auf das gesamte Vertragsverhältnis können auch Abgrenzungsschwierigkeiten und Diskussionen vermieden oder jedenfalls eingeschränkt werden (E. 11.12). Erwägungen: I.