2. Die Gerichtskosten, bestimmt auf CHF 7‘500.00, werden der Beklagten auferlegt. Sie werden dem von der Klägerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss von CHF 6‘500.00 entnommen. Die Beklagte wird verurteilt, dem Gericht CHF 1‘000.00 nachzuzahlen und der Klägerin CHF 6‘500.00 für vorgeschossene Gerichtskosten zu ersetzen. 3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin eine Parteientschädigung von CHF 10‘413.00 (inkl. Auslagen, ohne MWST) zu bezahlen. 4. Zu eröffnen: - den Parteien (per Einschreiben)