18 bühren und Vorschüsse in Zivilverfahren vor Obergericht (Beschluss des Plenums der Zivilabteilung vom 14. Dezember 2010) auf CHF 6‘500.00 bestimmt worden. Nach der Rückweisung durch das Bundesgericht hat sich der Zeit- und Arbeitsaufwand vergrössert. Es ist daher angebracht, die Entscheidgebühr entsprechend zu erhöhen. Sie wird auf CHF 7‘500.00 festgesetzt. 23.3 Wie bereits dargelegt, werden die Gerichtskosten vollständig der Beklagten auferlegt.