In casu beläuft sich der Streitwert entsprechend der eingeklagten Forderung auf CHF 33‘088.40. Bei einem Streitwert von weniger als CHF 50‘000.00 bewegen sich die Pauschalen für den Entscheid zwischen CHF 1‘000.00 und CHF 15‘000.00 (Art. 42 Abs. 1 Bst. a VKD). Innerhalb dieses Rahmens bemessen sich die Gebühren gemäss Art. 5 VKD anhand des gesamten Zeit- und Arbeitsaufwands, der Bedeutung des Geschäfts und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Kostenpflichtigen.