_ pro Behandlungstag und pro Tarifziffer nach DRG-System somit gleich viel, wie sie für die Behandlung einer anderen Person ohne jegliche vorbestehenden Beschwerden bezahlt hätte. Soweit die Leistungen der behandelnden Spitäler nach Pauschalen abgerechnet wurden (Tagespauschalen oder nach DRG-System), kann die Unfall-