16. Unfallkausalität 16.1 Die Beklagte macht sodann geltend, es fehle an der Kausalität der entstandenen Kosten zum Unfallereignis. So sei ihrer Ansicht nach die Unfallkausalität bezüglich Osteoporose, chronischer Niereninsuffizienz, dem symptomatischen Harnwegsinfekt, der Erhöhung der Leberenzyme und der subklinischen Hypothyreose zu verneinen. Gemäss Austrittsbericht des Spitals Tiefenau sei E.________ wegen sieben Hauptdiagnosen in Behandlung gewesen, wovon nur eine unfallkausal gewesen sei. Dies ergebe sich auch aus dem Austrittsbericht des Spitals und Altersheims Belp.