Im Übrigen stammen diese teils weit gefassten Bezeichnungen aus den genannten, hier massgeblichen Verträgen selber. Damit lässt sich erklären, warum auch die Klägerin sich mit eher offen gehaltenen Begriffen begnügt – sie hat einfach das wiedergegeben, was mit den betroffenen Institutionen vereinbart war. Substanziiert genug sind schliesslich auch die klägerischen Ausführungen zu den Kosten für die Honorare der Fachärzte am Inselspital.