Die Klägerin hat dargelegt, für wie viele Rehabilitationstage sie Tagespauschalen bezahlte und welche Zusatzleistungen sie damit im Allgemeinen abgalt. Somit ist auch die Regressforderung für die vom Spital und Altersheim Belp erbrachten Leistungen über CHF 6‘039.60 hinreichend substanziiert und durch die Rechnungen bewiesen 15.5 Da die Klägerin die Vergütung an die involvierten Institutionen nachweislich nach Tagespauschalen resp. Basistarifen entrichtete, geht der Einwand der Beklagten der mangelnden Substanziierung insgesamt fehl.