Auch das Spital und Altersheim Belp rechnet seine Aufwände bei Rehabilitationsbehandlungen gemäss diesem Vertrag nach Tagespauschalen ab. Davon umfasst werden die Arzthonorare, Mehrleistungen des Spitals einschliesslich Mehrleistungen der Hotellerie (RB 23, Art. 3 Abs. 2).