im Zweibettzimmer mit entsprechender Grösse, Lage und mit WC und/oder Dusche sowie die Wahlverpflegung mit Beratung samt Zusatzversicherung (Anhang 2, Art. 1.2) abgegolten (pag. 60). Das Spital und Altersheim Belp untersteht somit dem gleichen Vertrag wie das Spital Tiefenau, nämlich dem Vertrag zwischen der Klägerin und der Spital Netz Bern AG betreffend Rechnungsstellung für Behandlungen von Versicherten der Halbpri- vat- und Privatabteilung vom 13. Januar 2012. Auch das Spital und Altersheim Belp rechnet seine Aufwände bei Rehabilitationsbehandlungen gemäss diesem Vertrag nach Tagespauschalen ab.