Für die Mehrleistungen werde eine Tagespauschale verrechnet, welche die Arztleistungen, die Mehrleistungen des Spitals und diejenigen der Hotellerie umfasse (Art. 3 Abs. 2 des Vertrags). Damit würden Mehrleistungen wie die freie Wahl des qualifizierten Facharztes, die Betreuung, Behandlung, Visiten und Informationen durch den Facharzt, persönliche Betreuung und Beratung während des Aufenthaltes, das individuelle Pflegekonzept und Tagesplanung, eine Kaderperson als Ansprechpartner, erweiterte pflegerische und therapeutische Massnahmen, die frühzeitige Austrittsplanung sowie Aufenthalt