Diese Abrechnung beruhe auf dem mit der Spital Netz Bern AG geschlossenen Vertrag vom 13./30. Januar 2012 (RB 23), der gemäss Art. 1 Abs. 1 namentlich das Spital Belp und die geriatrische Rehabilitation umfasse. Für die Mehrleistungen werde eine Tagespauschale verrechnet, welche die Arztleistungen, die Mehrleistungen des Spitals und diejenigen der Hotellerie umfasse (Art. 3 Abs. 2 des Vertrags).