___ schliesslich zwecks Rehabilitation 20 Tage im Spital und Altersheim Belp untergebracht. Die Klägerin schreibt dazu, die entsprechende Rechnung vom 16. Juli 2014 (KB 18) sei für die ärztlichen Leistungen und Mehrleistungen der geriatrischen Rehabilitation gestellt worden. Diese Abrechnung beruhe auf dem mit der Spital Netz Bern AG geschlossenen Vertrag vom 13./30. Januar 2012 (RB 23), der gemäss Art. 1 Abs. 1 namentlich das Spital Belp und die geriatrische Rehabilitation umfasse.