__ tatsächlich in Anspruch genommen habe; insbesondere sei auch der Eingriff von einem Oberarzt durchgeführt worden (pag. 59). Wie dem erwähnten Vertrag betreffend Abgeltung der Leistungen für stationäre halbprivate und private Akutpatienten nach VVG zwischen der Klägerin und der In- selspital-Stiftung vom 12. Mai 2014 (rückwirkend gültig ab 1. Januar 2014) zu entnehmen ist, verrechnet das Inselspital für Patienten der halbprivaten oder privaten Abteilung pro Aufenthaltstag eine Zusatztaxe, d.h. ebenfalls eine Pauschale (RB 22, Anhang 1, Art. 2). Es kann somit auf das unter E. 15.4.1 Gesagte verwiesen werden: