anschliessend im Inselspital auf, wo sie zweimal operiert wurde. Die Klägerin führt aus, für diesen Aufenthalt seien ihr die tägliche Mehrbetreuung der Patientin durch das Pflegepersonal, zusätzliche Arzthonorare des Kaderarztes der Chirurgie (CHF 9‘655.00, Rechnung des Inselspitals vom 1. September 2014, KB 16) sowie die Zusatztaxen für die Unterbringung im Zweibettzimmer und zusätzliche Honorare des Kaderarztes der Anästhesie (CHF 13‘944.00, Rechnung des Inselspitals vom 14. August 2018, KB 17) in Rechnung gestellt worden. Sie verweist weiter auf den mit der Inselspitalgruppe abgeschlos-