Welche Mehrleistungen im Vergleich zur Grundversicherung damit genau abgegolten wurden, zeigt das Schreiben der Insel Gruppe AG in RB 21. Dieses Schreiben verweist weiter auf den Vertrag zwischen der Klägerin und der Spital Netz Bern AG, zu der auch das Spital Tiefenau gehört, betreffend Rechnungsstellung für Behandlungen von Versicherten der Halbprivat- und Privatabteilung, gültig vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2014 (RB 23). Der Vertrag ist an sich selbsterklärend: Gemäss Art. 3 Abs. 1 des Vertrags verrechnet das Spital pro akut-stationäre Behandlung für Mehrleistungen von Halbprivat- und Privatpatienten