Diese Ausführungen sind im Hinblick auf die Substanziierung nicht zu beanstanden. Zunächst ergibt sich aus der Rechnung des Spitals in KB 15 allgemein, inwieweit E.________ eine halbprivate Behandlung zukam und zu welchem Preis (Behandlung der Wirbelsäulenverletzung ohne Operation: CHF 2‘640.08, Hotelleriekomfort: CHF 809.70).