4A_281/2017 vom 22. Januar 2018 E. 5.2). Wer jedoch Schadenersatz einklagt, hat auf alle Fälle substanziiert darzutun, inwiefern die geltend gemachten Aufwendungen haftpflichtrechtlich als Schaden zu betrachten sind, mithin gerechtfertigt, notwendig und angemessen waren (Urteil des Bundesgerichts 4A_264/2015 vom 10. August 2018 E. 4.2.2). 15.4 Nachfolgend wird in Bezug auf die einzelnen Rechnungen untersucht, ob die Klägerin den Anforderungen an die Substanziierungsobliegenheit genügt. 15.4.1 Leistungen des Spitals Tiefenau