Als Vergleich hat die Klägerin die spiegelbildliche Rechnung der Spital Netz Bern AG für die Behandlung im Spital Tiefenau im Rahmen der Grundversicherung ins Recht gelegt (Replikbeilage [nachfolgend: RB] 20). Für den gleichen Leistungsgenstand und dieselbe Zeitdauer wie im halbprivaten Bereich (Rechnung in KB 15) wurden der obligatorischen Krankenversicherung CHF 3‘767.95 in Rechnung gestellt.