7 die halbprivate Unterbringung mit sich bringt. Der Aufenthalt in der halbprivaten Abteilung – sei es zwecks Operation, sei es zwecks Rehabilitation – ist daher nicht als Luxus, sondern als angemessene Behandlungsart zu qualifizieren. Die damit verbundenen Kosten stellen haftpflichtrechtlich relevanten Schaden dar, der grundsätzlich zu ersetzen ist.