Später bestand der Verdacht auf eine Schmerzverarbeitungsstörung (Austrittsbericht des Spitals und Altersheims Belp vom 1. Juli 2014, KB 10, S. 1). Ferner kämpfte die Geschädigte als unangenehme Nebenfolge seit dem Ereignis zweitweise mit unkontrolliertem Urinabgang (Austrittsbericht des Spitals Tiefenau vom 30. Mai 2014, KB 8, S. 2). Auch wenn sich schlussendlich ein gutes Operationsergebnis zeigte, verlief der Eingriff folglich nicht ohne Komplikationen. Im Ergebnis musste E.________ sich einem längeren Spitalaufenthalt von mehreren Wochen unterziehen. Die Unfallfolgen sind somit nicht zu verharmlosen.